Barrierefreiheit nach EU-Richtlinie (EAA)
Wir legen großen Wert auf Barrierefreiheit und digitale Zugänglichkeit. Grundlage unseres Engagements ist die EU-Richtlinie 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA).
Diese Richtlinie verpflichtet Unternehmen und Dienstleister dazu, ihre digitalen Angebote – darunter Websites, mobile Anwendungen, elektronische Geräte und Dienstleistungen im E-Commerce – bis spätestens 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und technischen Angeboten zu ermöglichen.
Was bedeutet das konkret?
Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Website, Produkte und Services so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – zugänglich und nutzbar sind. Dazu gehören u. a.:
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Klare und verständliche Navigation
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Kompatibilität mit Screenreadern
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Alternativtexte für Bilder
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Kontrastreicher Text und anpassbare Schriftgrößen
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Tastaturbedienbarkeit ohne Maus
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Barrierefreie PDF-Dokumente
Warum ist das wichtig?
Barrierefreiheit ist kein Sonderfall – sie ist ein Menschenrecht und ein Ausdruck von sozialer Verantwortung. Eine inklusive Gestaltung kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle.
Unsere nächsten Schritte:
Wir prüfen regelmäßig unsere Inhalte und technischen Strukturen auf Barrierefreiheit und setzen nach und nach alle Anforderungen der EAA um. Wenn dir Barrieren auf unserer Seite auffallen oder du Unterstützung beim Zugang benötigst, freuen wir uns über eine Nachricht.
📩 Kontakt: info@megaprofi.eu